Die münchener Gutachter
Vom Kleinwagen bis zum Supersportler

Einfach und leistungsstark

IHR KFZ-SACHVERSTÄNDIGER
für München und Bayern

Sie benötigen ein neutrales und versicherungsunabhängiges Kfz-Gutachten nach einem Unfallschaden oder Schaden? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mit unseren erstellten Schadensgutachten können Sie ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.Als unabhängige und freie Kfz-Gutachter in München stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
die-münchener-Gutachter,Ihr Gutachter in München

Das bieten wir Ihnen:

Kundenfreundliche Zeiten: Montag – Sonntag 8:00 – 20:00 Uhr
Flexible und kurzfristige Terminvereinbarung – auch am WE
Schadensbeurteilung für Fahrzeuge aller Art
Vor-Ort-Service: Wir kommen gerne zu Ihnen!
Verfügen über eine Prüfhalle & modernste Messtechniken
Achs -& Rahmenvermessung
Hauseigene Hebebühne
Exzellent Ausgebildete und professionelle Sachverständiger

Unser Gutachten Kategorien:

PKW
Supersportfahrzeuge
Exklusivfahrzeuge
LKW
Nutzfahrzeuge
Sonderbauten
Unser Portfolio
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Ein Verkehrsunfall führt im ersten Moment immer zu einem Schockerlebnis. Ein Unfall ist für beide Partein kein schöner Moment, deswegen ist es wichtig einen klaren Kopf zu bewahren. Sie sollen an erster Stelle dafür sorgen, dass es Ihnen und dem Unfallgegener gut geht.

Unser Leitspruch "Metall lässt sich ersetzen, ein Mensch nicht".

Um ihr Metall ersetzet zubekommen kommen sie zu die-münchener-Gutachter.
Unser Ablauf in einem Schadensfall
Sie Rufen uns an
Wir machen gemeinsam einen Termin aus oder
Auf Wunsch kommen wir sofort zu Ihnen
Wir erstellen das Gutachten
Regulierung mit der Versicherung
Auf Wunsch beraten wir sie bezüglich der Reperatur
Achtung! Achtung!
Die Versicherung vom Unfallgegner ist nicht ihr Freund.
Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung: Hol- und Bringservice Ihres verunfallten Fahrzeugs, Mietwagen für die Reparaturdauer, Sachverständiger der Versicherung, Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung und so gut wie kein Aufwand für Sie. Doch Vorsicht! Sie müssen im Hinterkopf behalten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte (Versicherungen handeln nur im Eigeninteresse zum Kosten zu sparen).
Deshalb sollten sie folgendes niemal tun:
Den Schaden von der gegnerischen Versicherung bewerten lassen
Anweisung von der gegnerischen Versicherung zur Vorgehensweise erteilen lassen
Ihre Ansprüche zur Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung zusammenstellen lassen
Ihre Rechte nach dem Schaden von der gegnerischen Versicherung erklären lassen
Das Schlagwort in diesem Fall ist das Waffengleichheitsprinzip.
Im deutschen Gesetzt herrscht das Waffengleichheitsprinzip. Das bedeutet die haben das Recht mit gleichen Mitteln dem Gegener gegenüber zutreten. Der Gegner ist in diesem Fall die Versicherung, die Verfügugen über eine vielzahl an Anwälten und Sachverständiger, also dürfen sie das auch. Aufgrund dieser Gesetzeslage haben sie das Recht sich einen unabhängigen Sachverständiger und Anwalt zur Regulierung zu nehmen und die Kosten müssen die gegnerische Versicherung tragen.
Rufen Sie uns an!
089 / 32408455
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Deshalb sollten sie folgendes niemal tun:
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Das Schlagwort in diesem Fall ist das Waffengleichheitsprinzip.
Im deutschen Gesetzt herrscht das Waffengleichheitsprinzip. Das bedeutet die haben das Recht mit gleichen Mitteln dem Gegener gegenüber zutreten. Der Gegner ist in diesem Fall die Versicherung, die Verfügugen über eine vielzahl an Anwälten und Sachverständiger, also dürfen sie das auch. Aufgrund dieser Gesetzeslage haben sie das Recht sich einen unabhängigen Sachverständiger und Anwalt zur Regulierung zu nehmen und die Kosten müssen die gegnerische Versicherung tragen.
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