Wissenwertes

Das tut der Verkehrsanwalt für Sie!
Verhalten nach einen Unfall. Tipps!
Durchsetzung der Schadenersatzforderung
Durchsetzung ihrer Rechte bei Komplikationen
Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung
kompetente Beratung bei Unklarheiten
Regelt die vollständige Angelegenheit in ihren Namen. Sie kümmern sich um nichts mehr.
Sorgt für Waffengleichheit
Das beste! Die kosten für den Verkehrsanwalt zahlt die Versicherung des schuldigen Unfallgegeners.
Niemals die Schuld am Unfall eingestehen, ohne Rechtsbeistand!
Die Unfallabwicklung niemals von Dritten abnehmen lassen!
Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!
Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen / Gutachters treffen!
Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!
Das sollten Sie dringed beachten! Die Tricks der Versicherungen
Die gegnersichen Versicherungen versuchen nach Unfällen Sie als geschädigten mit einer kompletten Schadensregulierung zu locken.
Hierbei Versprechen sie einen Umfangreichen Service wie Abholung Ihres beschädigten Fahrzeug, Mietwagen als Ersatzfahrzeug, einen Sachverständigen und einen Reperaturservice bei einem Vertragspartner der Versicherung, damit sie so gut wie keinen Aufwand haben. Das alles klingt schön und gut!
Doch Vorsicht!
Sie müssen wissen, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken will, sondern aus reinen Eigeninteresse handelt und hierbei nur die Kosten so gering wie möglich halten will. Deshalb sollten Sie niemals die gegnerische Versicherung die Schadesregulierung abwickeln lassen, sie verlieren damit bares Geld! Um ihre Ansprüche geltend zu machen sollten sie einen unabhänigen Kfz-Sachverständigen und Fachwalt zur Hilfe holen.

Haben Sie sich im ersten moment doch auf die Versicherung eingelassen und sind im nachhinein nicht einverstanden mit dem erstellten Gutachten, so haben sie dennoch das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.
Ein Video von der ARD, wie die Versicherungen Tricks anweden, um die geschädigten unter Druck zusetzen!
Klicken Sie hier
Richtiges Verhalten am Unfallort!
Folgende Schritte nach einem Unfall beachten:
Absichern der Unfallstelle
Informationen zum Unfall sammeln
Dokumentation des Verkehrsunfall
Unfallbericht und Fotos erstellen
Sie sind sich nicht sicher, dann Polizei anrufen!
INFO
Schadensersatz nach § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes)
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Schadensminderungspflicht
In Deutschland gilt die Schadensminderungspflicht, das heißt der geschädigte ist verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie Möglichkeit zu halten.
Definition eines Kfz-Sachverständigengutachtens
Ein Sachverständiger ist eine Person, der in seinem speziellen Fachgebiet über ein überdurchschnittliches Fachwissen/Expertenwissen verfügt. Mithilfe seiner Fachkunde kann dieser komplexte technische zusammenhänge klären, die von einen Laien (eine Person ohne Fachwissen) nur schwer verständlich oder schwer einzuschätzen sind.
Das Sachverständigengutachten stellt demnach eine schriftliche Einschätzung eines Experten zu einer bestimmten Situation dar.
Ein Schadensgutachten dient als Regulierungsgrundlage bei einem Kfz-Haftpflichtschaden und kann auch als Beweismittel vor verwendet werden.
Wiederbeschaffungswert
Ist der Wert den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug mit gleicher Güte bei einen vertrauenwürdigen Fahrzeughändler zu erwerben. Bei den Wiederbeschaffungswert werden eine Vielzahl von Indikatoren wie z.B. Laufleistung, Anzahl Vorbesitzer, allgemeiner Fahrzeugstand, Sonderausstattungen, Haupt-und Abgasuntersuchungen und noch vieles für die Berechnung hinzugezogen.
Restwert
Ist der Wert, den der geschädigte durschnittlich für sein beschädigtes Fahrzeug im beschädigten Zustand auf dem ihm zugänglich allgemeinen regionalen Markt erzielt.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigt kann nach § 249 BGB selbst wählen, ob er das Fahrzeug reparien lässt oder die Reperaturkosten laut dem ermittelten Gutachenten auszählen lassen will (fiktive Abrechung). Ist der Reperaturbeträgt höher als der Wiederbeschaffungswert für ein gleichweritiges Fahrzeug, wird der Wiederbeschaffungswert minus den Restwert vom Fahrzeug ausgezahlt.

Wiederbeschaffungswert - Restwert = Entschädigungsbetrag
Beispielrechnung:

Die ermittelten Reperaturkosten für ihr Fahrzeug belaufen sich auch 1500 €. (Kosten der Werkstatt bei Reperatur)
Der ermittelte Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug belaufen sich auf 1000€. (Ihr Fahrzeugwert)
Der ermittelte Restwert ihres geschädigten Fahrzeug sind laut Gutachten noch 300 € wert. (Ihr Fahrzeugwert nach dem Unfall)

Wenn sie die Reperaturkosten ausbezahlen lassen wollen, sie die Rechnung wie folgt aus.
1000 € - 300€ = 700 € (Diesen Betrag würde sie von der Versicherung ausbezahlt bekommen)
Der Geschädigt hat in diesem Fall das Recht sein beschädigtes Fahrzeug, zu den Wert den der Sachverständige im allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat zu veräußern. Auf höhere Restwerte seitens der Versicherung muss nur eingegangen werden, wenn das Fahrzeug noch nicht verkauft wurde (BGH, Urteil von 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92 - und BGH, Urteil vom 30.11.1999, AZ VI ZR 219/98).
Verhalten bei einem Schadensfall in der Waschanlage.
Die Quittung unbedingt aufbewahren
Den Schadenort und den Schadensbereich vom Fahrzeug fotografieren
Fragen sie sofort nach der Geschäftsleitung oder einer verantwortlichen Personen, um den Schaden zu melden.
Verlangen sie die Kontaktdaten des Versicherungsnehmer (Geschäftsleitung oder Inhaber) und der Versicherung (Haftpflichtversicherung) zur weiteren bearbeitung.