Kurzgutachten/Kostenvoranschlag

Kurzgutachten/Kostenvoranschlag
Nach der aktuellen deutschen Rechtslage gilt die Schadensminderungpflicht, dieses besagt, dass ein Unfallgutachten erst ab einer Schadenhöhe von über 750 € erstellt werden darf, damit die Versicherungen die Kosten dafür übernehmen müssen. Für alle entstandenen Schäden die unter der angegebenen Schädenshöhe lieg, ist ein Kostenvoranschlag zur Reparatur ausreichend.

Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine ausführliche Kostenaufschlüsselung zur Reparatur des beschädigten Fahrzeugs. Bei der Erstelleung eines Kostenvoranschalg durch eine Werkstatt fehlen oft wichtige Punkte wie z.B. Schadensbeschreibung, Fotodokumentation als Beweis und viels mehr, die wir als Kfz-Sachverständiger berücksichtigen. Des Weiteren besteht bei einem Kostenvoranschlag von der Werkstatt die Gefahr, dass sie später zusätzlich auftauchenden Schäden auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Sie sollten auch bei einem Schadensfall unter 750 Euro immer ein Kurzgutachten/Kostenvoranschlag erstellen lassen, um im nachhinein einen möglichen Anspruch auf eine Wertminderung nicht zu verlieren.

Haben Sie einen Unfall mit einem Schadenswert unter 750 Euro oder sind Sie sich nicht sicher, ob es sich um einen solchen Schaden handelt?

Rufen Sie uns an und fragen uns die-münchener-Gutachter.Ihr Gutachter in München

Egal ob ein Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag, im einem Haftpflichtfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.