Ihre Rechte
Sie als Geschädigter haben viele Rechte!
Ihre Rechte nach einen unverschuldeten Unfall
Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihrer Wahl
Wenn ein Totalschaden vorliegt, die Anwendung der 130% Regelung
Weitere Rechte
Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
Nach einem Verkehrsunfall ist es sehr wichtig, dass ihr Schaden ordentlich und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Da sind wir für Sie da die-münchener-Gutachter. Sie wollen ja nicht aufgrund schlechter Beweise auf Schadensansprüche verzichten die Ihnen zustehen. Ihr Gutachter in München und Umgebung.
Sie haben das Recht nach einem unverschuldeten Verkehrsschaden einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen/Gutachter zur Schadensbegutachtung zu beauftragen.
Die kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Ein unabhängiger Kfz-Schachverständiger sichert die Beweise, macht eine aussagekräftige Fotodokumentation
ermittelt den Umfang und die Höhe des entstandenen Schadens, stellt eine eventuelle Wertminderung fest, sowie den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und kann Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung berechnen.Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz-Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt.
Die Kosten für das Kfz-Gutachten zahlt die Versicherung des Unfallgegners
Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall geraten sind übernimmt die Versicherung des Unfallverursacher die Kosten für
das Gutachten.
Eine einzige Ausnahme stellt ein Bagatellschaden (Schaden bis 750 €) dar. In diesem Fall reicht ein Kurzgutachten/Kostenvoranschlag aus.
Ob sich bei dem entstandenen Schaden tatsächlich um einen Bargatellschaden handelt kann man im vorhinein nicht einschätzen. Den oftmals erscheinen einen kleine beschädigungen am Fahrzeug nicht so schlimm, aber da kann man sich als Laie oft schnell irren.
Deshalb fragen Sie die-münchener-Gutachter!
Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Um ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen können Sie selbst einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Wenn sie keinen kennen helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
Die Anwaltskosten sind von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen die aktuelle Rechtslage vollumfänglich erklären, die im Zusammenhang mit der Schadensregulierung steht. Dabei regelt er für Sie die Angelegenheit mit der gegnerischen Versicherung und sorgt zugleich für Waffengleichheit.
Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens
In welcher Werkstatt sie Ihr Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall reparieren lassen wollen, können sie frei wählen.
Eine Reparatur hat oft mit viel Vertrauen zutun und nur ihre Fachwerkstatt des Vertrauen kann ihnen eine fachgerechte Reparatur garantieren und somit für die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs sorgen.
Die Versicherungen haben gemäß deutscher Rechtssprechung kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben.
Lassen Sie sich von der gegnerischen Versichung nicht durch verführende Angebote wie ein vollumfängliches "Schadensmanagement" locken. Das Schadensmanagementangebot klingt im ersten Moment sehr verlockend, weil Sie sich um nichts mehr kümmern müssen, aber sie geben damit die Kontrolle über ihr Fahrzeug auf.
Nach der Annahme des Angebots können sie nicht mehr frei über die Repaturwerkstatt wählen und sie wissen auch nicht ob ihr
Fahrzeug wirklich fachgerecht Instandgesetzt wurde.
Wir sind gerne für Sie da
die-münchener-Gutachter
Der Totalschadenfall unter Anwendung der 130% Regelung
Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug, liegt immer ein Totalschaden vor. Ob der Kfz-Unfall zu einen Totalschaden geführt hat, kann nur durch ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Für die Evaluation werden spezielle Bewertungskriterien berücksichtig. Da sind sie bei uns an der richtigen Stelle die-münchener-Gutachter.
Für die Schadensabrechnung bedeutet es folgendes:
Ihr Fahrzeug hat vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 10000 Euro.
Der Restwert ihres Fahrzeug nach dem Unfall wird vom Gutachter auf 2000 Euro geschätz
Somit entsteht ein Schadensanspruch von 10000 € - 2000 € = 8000 €. Diesen Schadenhöhe können sie nach dem Totalschaden von der Versicherung verlangen.
Auch bei der ermittlung des Wiederbeschaffungswert oder Restwert kann es zu vielen Problemen kommen, diese Angelegenheit sollten sie zu ihrem Vorteil einen Kfz-Sachverständigen überlassen, da sind wir für Sie da die-münchener-Gutachter.
Wir ermitteln den den Restwert des Fahrzeugs gemäß aktueller deutscher Rechtslage des BGH. Wir berückstigen dabei nur seriöse Angebote von seriösen Fahrzeughändeln in regionaler Marktlage. Damit Schützen wir sie vor überhöhten Restwertangeboten von dubiosen Fahrzeughändlern aus dem Internet, auf die die Versicherungen immer wieder gerne zurückgreifen.
In manchen Fällen können Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen, auch wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (Opfergrenze / 130%-Grenze).
Die 130-Prozent-Regelung an einem Rechenbeispiel erklärt:
Ihr Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 1.000 Euro
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird auf 1.300 Euro geschätzt
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug liegt also 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, somit kann die 130-Prozent-Regelung angewandt werden
Wann kommt die 130 % Regelung zum Einsatz:
Sie können sich für die 130% Regelung als Geschädigter entscheiden, wenn Sie ihr Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus
emotionalen Gründen
liebhaber Gründen
monetären Gründen
behalten oder nicht verkaufen möchten.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Fahrzeug muss Fachgerecht repariert werden
Nachweis über die Repatur des Fahrzeugs
Nachweis des Integritätsinteresse
Weitere Rechte
Ausgleich der Merkantilen Wertminderung
Das ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug nach der Reparatur. Diese Differenz erhält der Geschädigte in einem Schadensfall von der gegnerischen Versicherung. Die merkantile Wertminderung fällt an, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur des Schadens einen geringen Verkaufswert hat als vor dem entstandenen Schaden.
Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Sie haben das Recht auf einen Nutzungsausfall für den Zeitraum in der Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, sowie bei einem Totalschaden bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeuges, sofern Sie keinen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung in der zwischen Zeit in Anspruch nehmen. Die Höhe des Beitrags ermitteln wir für Sie die-münchener-Gutachter.
Auszahlung der Reparaturkosten
Sie können auf Wunsch auch auf die Reparatur ihres Fahrzeugs nach dem
Unfall verzichten oder eine Reparatur in Eingenregie durchführen. Die aus dem Gutachten ermittelten Reparaturkosten können dann abzüglich der Mehrwersteuer abgerechnet werden, wenn die Totalschadengrenze nicht überschritten wurde.
Kostenerstattung aller Sachgegenstände
Sie haben das Rechte alle entstanden Schäden die mit dem Unfall im zusammenhang stehen geltend zu machen. Dies kann unter Umständen ihre kaputte Kleiung, ihr beschädigter Laptop oder sontige transportierte Gegenstände sein.
Sie haben das Recht:
Jegliche Anweiungen, Ratschläge und Vorschläge von der gegnerischen Versichunge abzulehnen. Das raten wir Ihnen auch, weil die gegnerische Versichung nur ihren eigenen Vorteil daraus ziehen will.